Rechtstipp: Direktversicherung kann bei Pleite verloren gehen

Hat der Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die noch nicht unverfallbar ist, können die Ansprüche bei einer Insolvenz des Unternehmens verloren gehen. Voraussetzung dafür ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 176/10), dass der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat.

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