Rechtstipp: Ohne Anschlussversicherung keine Kündigung der PKV
Wer eine private Krankenversicherung kündigen will, muss das Bestehen einer Anschlussversicherung nachweisen. Ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Rechtstipp: Direktversicherung kann bei Pleite verloren gehen
Hat der Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die noch nicht unverfallbar ist, können die Ansprüche bei einer Insolvenz des Unternehmens verloren gehen. Voraussetzung dafür ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 176/10), dass der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat.