Rechtstipp: Arbeitnehmer muss vor Eigenkündigung abmahnen

2013-04-21T02:30:07+02:00

Unzufriedene Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber nicht "von jetzt auf gleich" verlassen, sondern müssen ihren Chef vor einer Eigenkündigung zumindest einmal abmahnen. Daran ändert auch die ständige Verpflichtung zu Überstunden, die zudem über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehen, nichts. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor.

Rechtstipp: Arbeitnehmer muss vor Eigenkündigung abmahnen2013-04-21T02:30:07+02:00

Familienzusammenführung rechtfertigt nicht immer Eigenkündigung

2012-08-11T02:00:02+02:00

Kündigt ein Arbeitnehmer, um sein volljähriges Kind in einer "schwierigen Lebensphase" zu unterstützen, darf die Arbeitsagentur eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängen. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 70 AL 4653/10).

Familienzusammenführung rechtfertigt nicht immer Eigenkündigung2012-08-11T02:00:02+02:00