Rechtstipp: Arbeitnehmer muss vor Eigenkündigung abmahnen

Unzufriedene Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber nicht "von jetzt auf gleich" verlassen, sondern müssen ihren Chef vor einer Eigenkündigung zumindest einmal abmahnen. Daran ändert auch die ständige Verpflichtung zu Überstunden, die zudem über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehen, nichts. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor.

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