Zertifizierte Übermittlung für Lohn- und Umsatzsteuer erst ab August

Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert über das Elster-Portal übertragen können. Jetzt wird auf dem Portal darauf hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.

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