Zertifizierte Übermittlung für Lohn- und Umsatzsteuer erst ab August
Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert über das Elster-Portal übertragen können. Jetzt wird auf dem Portal darauf hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.
Unternehmen müssen bei der Steuer umdenken
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen können ab 1. Januar 2013 nur noch über das Internet an das Finanzamt übermittelt werden, wenn der Absender über ein elektronisches Zertifikat verfügt. Das gilt auch für einen Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.