Neu berechnet

Für die Berechnung des Elterngelds gelten seit 1. Januar geänderte Regeln. Durch das "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs" wird das Elterngeld nicht mehr ausgehend vom tatsächlich vor der Geburt des Kindes verdienten Nettoeinkommen berechnet, sondern auf Basis eines über Pauschalabzüge ermittelten fiktiven Einkommens.

Kein niedrigeres Elterngeld wegen Dienstwagennutzung

Arbeitnehmer, die während der Elternzeit nicht berufstätig sind und ihren Dienstwagen weiter nutzen dürfen, müssen keinen Abschlag beim Elterngeld hinnehmen. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen: S 17 EG 6737/10). Zwar sei der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des Dienstwagens als Einkommen einzustufen, jedoch nicht als Einkommen aus einer ausgeübten Erwerbstätigkeit.

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