Rechtstipp: Teilzeit-Elternzeit darf nur begründet verweigert werden
admin2013-04-21T02:55:07+02:00Arbeitgeber dürfen den Antrag auf eine Arbeitszeitverringerung während der Elternzeit nur mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung ablehnen. Es reiche nicht aus, pauschal auf dringende betriebliche Gründe zu verweisen, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.