Rechtstipp: Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Freistellung

Arbeitnehmer, die vom Unternehmen bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt freigestellt wurden, haben im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und bei einem laufenden Arbeitsverhältnis die Krankenkasse das Krankengeld übernehmen würde.

Bezahlt krank

Wenn Arbeitnehmer krank werden, muss ihr Arbeitgeber das übliche Gehalt in der Regel sechs Wochen lang weiter zahlen. Regelmäßig zu Streitigkeiten kommt es allerdings, wenn Beschäftigte nach Ansicht ihres Chefs selbst schuld an der Unpässlichkeit sind – etwa, weil sie sich im Skiurlaub überschätzt und bei der Abfahrt ein Bein gebrochen haben.

Nach oben