Kein Anspruch auf passende Auskunft vom Finanzamt

Steuerzahler haben nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 11/11) keinen Anspruch darauf, dass eine verbindliche Auskunft auch in ihrem Sinne gegeben wird. In dem Fall hatte ein Mann eine Auskunft zur Steuerpflichtigkeit eines Geschäftsvorhabens einholen wollen, die aber nicht in seinem Sinne ausfiel. Er klagte dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

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