Rechtstipp: Tierarzt mit Ferrari stört das Finanzamt
Wenn sich ein Selbstständiger ein besonders teures Auto leistet, kann das Finanzamt die Kosten dafür auf einen angemessenen Betrag kürzen. In einem vom Finanzgericht Nürnberg entschiedenen Fall leaste ein Tierarzt sich einen Ferrari-Spider und wollte die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
Kein Anspruch auf passende Auskunft vom Finanzamt
Steuerzahler haben nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 11/11) keinen Anspruch darauf, dass eine verbindliche Auskunft auch in ihrem Sinne gegeben wird. In dem Fall hatte ein Mann eine Auskunft zur Steuerpflichtigkeit eines Geschäftsvorhabens einholen wollen, die aber nicht in seinem Sinne ausfiel. Er klagte dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen.