Rechtstipp: Tierarzt mit Ferrari stört das Finanzamt
admin2013-04-19T12:00:02+02:00Wenn sich ein Selbstständiger ein besonders teures Auto leistet, kann das Finanzamt die Kosten dafür auf einen angemessenen Betrag kürzen. In einem vom Finanzgericht Nürnberg entschiedenen Fall leaste ein Tierarzt sich einen Ferrari-Spider und wollte die Kosten dafür steuerlich geltend machen.