Frostschaden in leerstehender Wohnung gefährdet Versicherungsschutz

Wenn ein Versicherter oder sein Verwalter in einer leerstehenden Wohnung im Winter alle Wasserrohre absperrt, aber weiter keine Vorsorge gegen Leitungsschäden trifft, muss er mit Leistungskürzungen rechnen. Im Falle eines Frostschaden kann der Versicherer seine Leistung auf 20 Prozent des Schadens reduzieren. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 11 U 172/11).

Nach oben