Rechtstipp: Unfallversicherung muss bei Fußballverletzung zahlen

Wer als Fußball-Torwart einen Muskelabriss beim Abschlagen des Balls erleidet, bekommt Geld von der privaten Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht München. Denn das Schießen des Balls stellt ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen dar.

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