Rechtstipp: Hamburger Bettensteuer muss gezahlt werden
Das erste Verfahren zur Hamburger Bettensteuer ist zugunsten des Fiskus entschieden worden. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg kann die Steuer von den Hoteliers anhand des Gesetzes unproblematisch berechnet werden. Für den Nachweis der Steuerfreiheit für Geschäftsreisende gibt es demnach einfach auszufüllende Formulare.
Gastwirte müssen alte Speisekarten nicht fürs Finanzamt aufbewahren
Unternehmer müssen steuerrelevante Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen von bis zu zehn Jahren aufbewahren. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: XI R 5/10) aber nicht für die Speisekarten eines Gastronomen.