Unfall auf Auslandsgeschäftsreise ist versichert
Arbeitnehmer sind während einer Geschäftsreise im Ausland unfallversichert. Das gilt zumindest für alle beruflich bedingten Tätigkeiten. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Wer vom Arbeitgeber in ein Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet entsandt werde, könne auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.
Private Verabredung auf Geschäftsreise ist unfallversichert
Auch eine rein private Verabredung kann im Rahmen einer Geschäftsreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen jedenfalls dann, wenn die private Verabredung nur einen kleinen Teil der Geschäftsreise ausmacht (Aktenzeichen: L 3 U 28/12).