Private Verabredung auf Geschäftsreise ist unfallversichert

Auch eine rein private Verabredung kann im Rahmen einer Geschäftsreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen jedenfalls dann, wenn die private Verabredung nur einen kleinen Teil der Geschäftsreise ausmacht (Aktenzeichen: L 3 U 28/12).

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