Rechtstipp: Nicht alle Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt

Wer einen Wintergarten bauen lässt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.

Handwerker im Haus bringen Steuerbonus

Steuerpflichtige können die Kosten für Handwerker bis maximal 1.200 Euro zu 20 Prozent auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das gilt für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten am eigenen Haus oder in der Mietwohnung. In jedem Fall sind auf Anforderung des Finanzamts aber die Rechnung und ein Beleg über die Zahlung bereitzuhalten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin.

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