Student muss ALG II auch bei Behördenfehler zurückzahlen

Unberechtigte Hartz-IV-Leistungen müssen auch dann vom Empfänger erstattet werden, wenn die zuständige Behörde für den Fehler verantwortlich ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fehler für den Leistungsempfänger zu erkennen war, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen: L 5 AS 18/09) hervorgeht.

Selbstständige mit Hartz IV brauchen Reisegenehmigung

Auch selbstständige Hartz-IV-Empfänger müssen für das Jobcenter grundsätzlich erreichbar sein. Eine "Ortsabwesenheit" über die üblichen 21 Urlaubstage pro Jahr hinaus ist nur erlaubt, wenn es für die Reise einen konkreten geschäftlichen Anlass gibt, wie aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor geht (Beschluss vom 18. Juli 2012, AZ: S 19 AS 3136/12 ER).

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