Bei Autoschlüssel-Diebstahl aus Büro zahlt die Kasko nur zum Teil

Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11).

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