Rechtstipp: Flucht vom Unfallort wird teuer
Wer als Autofahrer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, riskiert Ärger mit seiner Kaskoversicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor. In dem Fall hatte eine Versicherung vor Gericht gewonnen.
Rechtstipp: Halligalli auf hoher See ist nicht versichert
Freizeitkapitäne dürfen bei groben Verstößen gegen seemännische Sorgfaltspflichten laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle nicht auf Geld von ihrer Versicherung hoffen.