Rechtstipp: Bei Starthilfe-Schaden muss Versicherung nicht zahlen
Wird ein Auto bei einem Starthilfeversuch durch ein falsch angeschlossenes Überbrückungskabel beschädigt, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Hilfeleistenden den Schaden nicht übernehmen. Das entschied das Amtsgericht Fürstenfeldbruck.
Linksabbieger müssen bei Unfall in der Regel zahlen
Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls die gesamten Kosten tragen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 28 C 10285/11). In dem Fall wollte eine Frau bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ihrem Auto nach links auf einen Parkplatz abbiegen.
Kfz-Haftpflicht in München und Hamburg am teuersten
Pkw-Besitzer in Ostdeutschand fahren bei der Kfz-Haftpflichtversicherung meist deutlich günstigster als in anderen Teilen der Republik. Das ist das Ergebnis einer am Donnerstag veröffentlichten Auswertung der Regionalstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.