Linksabbieger müssen bei Unfall in der Regel zahlen

Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls die gesamten Kosten tragen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 28 C 10285/11). In dem Fall wollte eine Frau bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ihrem Auto nach links auf einen Parkplatz abbiegen.

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