Rechtstipp: Keine verlängerte Kündigungsfrist in Elternzeit
Beschäftigte in Elternzeit haben im Falle einer Betriebsschließung keinen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist, um beitragsfrei krankenversichert zu bleiben. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter der Klägerin in Elternzeit mit verkürzter Frist zum 31. Mai 2011 gekündigt.
Kleinbetrieb muss Kündigungsfrist für Langzeitbeschäftigte einhalten
Auch ein Kleinbetrieb ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen für langjährig Beschäftigte gebunden. Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist rechtswidrig, wie das Landesarbeitsgericht Mainz klarstellte (Aktenzeichen: 10 Sa 25/12).