Unternehmen muss Bewerber nicht über Kurzarbeit informieren
Unternehmen müssen Bewerber vor der Einstellung nicht auf eine angespannte wirtschaftliche Lage hinweisen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und wies damit die Klage eines Arbeitnehmers auf Schadenersatz ab (Aktenzeichen: 3 Sa 247/12).
Rechtstipp: Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Kurzarbeit
Ein vorübergehender Auftragsrückgang rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf die der Frankfurter Bund-Verlag hinweist. Dem Kläger war wegen Auftragsrückgangs gekündigt worden, während Kollegen in seinem Betrieb Kurzarbeit leisteten.