Rechtstipp: Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Kurzarbeit

Ein vorübergehender Auftragsrückgang rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf die der Frankfurter Bund-Verlag hinweist. Dem Kläger war wegen Auftragsrückgangs gekündigt worden, während Kollegen in seinem Betrieb Kurzarbeit leisteten.

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