Leiharbeiter dürfen nicht auf Dauerarbeitsplatz arbeiten

Arbeitgeber dürfen Leiharbeiter nicht auf einem Dauerarbeitsplatz beschäftigen. Lehnt der Betriebsrat die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften ab, kann der Arbeitgeber in diesem Fall die notwendige Zustimmung des Betriebsrats nicht gerichtlich ersetzen lassen, wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervorgeht (Aktenzeichen: 4 TaBV 1163/12).

Nach oben