Freibeträge für elektronische Lohnsteuerkarte jetzt neu beantragen

Mit der Umstellung von der herkömmlichen Lohnsteuerkarte auf die "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" verlieren die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Die vorhandenen Freibeträge werden also nicht automatisch übernommen und müssen für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.

Nach oben