Freibeträge für elektronische Lohnsteuerkarte jetzt neu beantragen
Mit der Umstellung von der herkömmlichen Lohnsteuerkarte auf die "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" verlieren die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Die vorhandenen Freibeträge werden also nicht automatisch übernommen und müssen für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.
Unternehmen müssen bei der Steuer umdenken
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen können ab 1. Januar 2013 nur noch über das Internet an das Finanzamt übermittelt werden, wenn der Absender über ein elektronisches Zertifikat verfügt. Das gilt auch für einen Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.