Wegen Umzug entgangene Miete steuerlich nicht absetzbar
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können viele Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Kann die eigene Immobilien nach dem Auszug nicht zeitnah verkauft oder vermietet werden, kann allerdings keine fiktive Miete als Entschädigung angesetzt werden.
Balkon, Terrasse und Garten verteuern die Miete
Wer als Mieter auf Balkon, Dachterrasse oder Garten verzichtet, spart viel Geld. Die Miete für eine Wohnung ohne direkten Zugang ins Freie beträgt im deutschen Durchschnitt 6,20 Euro pro Quadratmeter, wie eine Angebotsanalyse des Immobilienportals immowelt.de ergab. Eine Dachterrasse, ein Balkon oder ein Garten verteuern die Miete dagegen deutlich.