Rechte im Minijob

Für geringfügig Beschäftigte gilt das Arbeitsrecht und zwar sowohl in Betrieben als auch in privaten Haushalten: 450-Euro-Jobber haben unter anderem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung an Feiertagen, bei Krankheit oder im Mutterschutz und nicht zuletzt auf Einhaltung von Kündigungsfristen.

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