Rechte im Minijob
Für geringfügig Beschäftigte gilt das Arbeitsrecht und zwar sowohl in Betrieben als auch in privaten Haushalten: 450-Euro-Jobber haben unter anderem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung an Feiertagen, bei Krankheit oder im Mutterschutz und nicht zuletzt auf Einhaltung von Kündigungsfristen.
Gehaltsrechner für Mini- und Midijob 2013
Arbeitnehmer mit einem Minijob dürfen seit 1. Januar monatlich 450 statt bislang 400 Euro verdienen, ohne eigene Beiträge an die Sozialversicherung zahlen zu müssen. Die sogenannte Gleitzone, in der Midi-Jobber einen ermäßigten Beitrag abführen, beginnt entsprechend bei 451 Euro und endet nunmehr bei 850 Euro.
50 Euro mehr für Minijobber
Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 aller Voraussicht nach 50 Euro mehr abgabenfrei verdienen. Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro ist allerdings mit Änderungen bei der Versicherungspflicht verbunden, wie die Minijobzentrale erläutert.