Rechtstipp: Keine Mietminderung wegen Verfärbungen des Parketts
Rein optische Beeinträchtigungen der Wohnung wie Verfärbungen am Parkett berechtigen den Mieter nicht dazu, die Miete zu mindern. Denn dieser Mangel führt nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, urteilte das Münchener Amtsgericht.
Möbelgleiter schonen das Parkett
Kratzer im Parkett sind ärgerlich, lassen sich aber vermeiden. Viel ist schon getan, wenn Schmutz immer gleich weggefegt wird, informiert der Verband der Deutschen Parkettindustrie. Oft werden nämlich unter den Schuhen kleine Steinchen in die Wohnräume getragen, die den Boden verkratzen können.