(Berichtigte Neufassung der Zusammenfassung 17:17 Uhr vom 13.11.2012) Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten
Banken und Sparkassen dürfen laut zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten mehr erheben. Mit den beiden Urteilen vom Dienstag hatten die Klagen von Verbraucherschutzverbänden Erfolg.
(B e r i c h t i g u n g zur Zusammenfassung 17:17 Uhr vom 13.11.2012) Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskosten
Bitte berichtigen Sie im dritten Satz des vierten Absatzes:
BGH kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten
Banken und Sparkassen dürfen keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten mehr erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag in zwei Grundsatzurteilen. Damit hatte die Klage von zwei Verbraucherschutzorganisationen Erfolg.