(Berichtigte Neufassung der Zusammenfassung 17:17 Uhr vom 13.11.2012) Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten

Banken und Sparkassen dürfen laut zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten mehr erheben. Mit den beiden Urteilen vom Dienstag hatten die Klagen von Verbraucherschutzverbänden Erfolg.

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