Pfleger in katholischer Klinik muss nicht in Religionsgemeinschaft sein

Ein katholisches Krankenhaus darf die Einstellung eines Krankenpflegers nicht davon abhängig machen, dass dieser Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Wird ein nicht-gläubiger Bewerber abgelehnt, obwohl er für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist, verstößt dies nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

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