Pfleger in katholischer Klinik muss nicht in Religionsgemeinschaft sein
Ein katholisches Krankenhaus darf die Einstellung eines Krankenpflegers nicht davon abhängig machen, dass dieser Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Wird ein nicht-gläubiger Bewerber abgelehnt, obwohl er für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist, verstößt dies nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Pfleger in katholischer Klinik muss nicht in Religionsgemeinschaft sein
Ein katholisches Krankenhaus darf die Einstellung eines Krankenpflegers nicht davon abhängig machen, dass dieser Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist.