BGH sieht keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik (Korrigiert im zweiten Absatz: Februar statt Oktober)

Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse.

BGH sieht keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik

Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse.

BGH entscheidet über Ausgleichszahlungen bei Pilotenstreik

Der Bundesgerichtshof entscheidet am (heutigen) Dienstag darüber, ob Passagiere bei Flugausfällen wegen Pilotenstreiks Ausgleichszahlungen erhalten. Zwei Reisende haben die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihr Flug von Miami nach Deutschland im Oktober 2010 wegen eines Pilotenstreiks annulliert worden war.

BGH entscheidet über Ausgleichszahlungen bei Pilotenstreik

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am (morgigen) Dienstag darüber entscheiden, ob Passagiere bei Flugausfällen wegen Pilotenstreiks Ausgleichszahlungen erhalten. Zwei Reisende haben die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihr Flug von Miami nach Deutschland im Oktober 2010 wegen eines Pilotenstreiks annulliert worden war.

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