Für Radler gilt die „Auto-Ampel“
Viele Radfahrer glauben nach Beobachtungen des Autoclubs KS in München anscheinend, dass an einer Ampelkreuzung für sie die Fußgängerampel gilt, vor allem wenn der Radweg neben dem Bürgersteig verläuft. Doch laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 37, Abs. 2, Nr. 6) haben Radfahrer "die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Rechtstipp: Beim Musikhören kommt es auf die Lautstärke an
Radfahren mit Kopfhörern ist keineswegs verboten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin. "Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören - auch mit Kopfhörern", sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn: "Entscheidend dabei ist die Lautstärke." Laut Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werde.