Rechtstipp: Rechtsschutz gilt auch für sporadisch genutzte Wohnung

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Rechtsstreitigkeiten rund um eine selbstgenutzte Immobilie abdeckt, kann diese nicht nur am Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn die Wohnung nur noch gelegentlich genutzt wird und der Lebensmittelpunkt mittlerweile in einer anderen Wohnung liegt.

Rechtstipp: Rechtsschutzversicherung darf keinen Anwalt vorschreiben

Eine Rechtsschutzversicherung darf dem Versicherten keinen Anwalt vorschreiben, bei dem eine geringere Selbstbeteiligung verlangt wird als bei einem frei gewählten. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Damit stellten sich die Richter gegen das Urteil der Vorinstanz: Dort hatte es geheißen, dass ein solches Belohnungssystem vertretbar sei.

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