Kosten fürs Schneeräumen in der Steuererklärung ansetzen

Lässt ein Hausbesitzer oder Mieter das zum Haus gehörende Grundstück durch selbstständige Dienstleister reinigen oder von Schnee räumen, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigt sind jährliche Ausgaben für Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. 20 Prozent der Aufwendungen - also maximal 4.

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