Rechtstipp: Keine Fahrkostenerstattung für winterlichen Schulweg
Führt der Fußweg zu einer Schule über eine schmale Holzbrücke, macht das noch keine besondere Gefährdung aus. Auch nicht im Winter, wenn hier Streufahrzeuge nicht eingesetzt werden können und möglicherweise bei extremen Wetterbedingungen eine erhöhte Rutschgefahr besteht.
Auf ausreichenden Versicherungsschutz für den Schulweg achten
Erstklässler sind auf dem Weg von und zur Schule grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Doch dieser Schutz reiche keineswegs aus, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Schon bei einem Umweg zu gemeinsamen Hausaufgaben bei einem Freund im nächsten Stadtteil könne es mit dem gesetzlichen Versicherungsschutz vorbei sein.
Sicherheit auf dem Schulweg
Zum Schulanfang gehört nicht nur die klassische Schultüte für die Erstklässler, sondern ebenso eine frühzeitige und zweckmäßige Vorbereitung auf den Schulweg. "Unfallursache Nummer eins bei Kindern, die zu Fuß zur Schule gehen, ist das Überqueren der Fahrbahn", sagt ADAC-Sprecher Christian Buric. Deshalb sollte der Schulweg vorher ausführlich geübt werden.