Gericht stärkt Rechte schwangerer Berufstätiger
admin2012-12-29T07:10:05+01:00Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Rechte von schwangeren Frauen im Beruf gestärkt. Eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird und selbst schwanger ist, müsse ihren Arbeitgeber erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages über ihren Zustand informieren, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.