Rechtstipp: Stellplätze in der Tiefgarage nur für Autos

Wer zusammen mit seiner Wohnung einen Platz in der Tiefgarage des Hauses gemietet hat, darf dort nur sein Auto parken. Schon das Abstellen von Fahrrädern bedarf der besonderen Zustimmung des Vermieters. Ganz abgesehen von Kisten und Kartons, die dort überhaupt nichts zu suchen haben. Es sei denn, eine solche "Fremdnutzung" des Garagenstellplatzes ist im Mietvertrag ausdrücklich anders geregelt.

Arbeitnehmer mit doppeltem Wohnsitz können auch Stellplatz absetzen

Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung dürfen fortan die Kosten für das Unterstellen ihres Fahrzeugs am auswärtigen Wohnort steuerlich geltend machen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine verweist dabei auf eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 50/11).

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