Rabattarzneimittel: Im Zweifel sofort nachfragen
Seit Anfang des Jahres gehen neue Medikamente über deutsche Apothekentische. Grund dafür sind Rabattverträge, die die gesetzlichen Krankenkassen mit Arzneiherstellern getroffen haben. Statt des gewohnten Medikaments erhalten viele Patienten nun ein anderes Präparat, ein sogenanntes "Rabattarzneimittel".
Nicht jede Tablette darf geteilt werden
Eine Halbe zum Frühstück, eine Vierteltablette vor dem Zubettgehen: Viele Menschen teilen sich Tabletten, um die Wirkstoffmenge zu verringern. Dr. Wolfgang Kircher von der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker warnt aber: "Bevor Patienten eine Tablette zerbrechen oder pulverisieren, sollten sie sich vergewissern, ob dies überhaupt problemlos möglich ist."