Rechtstipp: Tiefgarage ist kein Lagerplatz
Angemietete Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Kartons und andere Gegenstände dürfen dort nicht gelagert werden. Das entschied das Amtsgericht München.
Rechtstipp: Stellplätze in der Tiefgarage nur für Autos
Wer zusammen mit seiner Wohnung einen Platz in der Tiefgarage des Hauses gemietet hat, darf dort nur sein Auto parken. Schon das Abstellen von Fahrrädern bedarf der besonderen Zustimmung des Vermieters. Ganz abgesehen von Kisten und Kartons, die dort überhaupt nichts zu suchen haben. Es sei denn, eine solche "Fremdnutzung" des Garagenstellplatzes ist im Mietvertrag ausdrücklich anders geregelt.