Rechtstipp: Stellplätze in der Tiefgarage nur für Autos

Wer zusammen mit seiner Wohnung einen Platz in der Tiefgarage des Hauses gemietet hat, darf dort nur sein Auto parken. Schon das Abstellen von Fahrrädern bedarf der besonderen Zustimmung des Vermieters. Ganz abgesehen von Kisten und Kartons, die dort überhaupt nichts zu suchen haben. Es sei denn, eine solche "Fremdnutzung" des Garagenstellplatzes ist im Mietvertrag ausdrücklich anders geregelt.

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