Rechtstipp: Arbeitgeber muss geduldete Überstunden bezahlen

Arbeitgeber müssen Überstunden auch dann bezahlen, wenn sie diese nicht angeordnet haben. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus können Arbeitnehmer sogar dann eine Bezahlung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber von den Überstunden nichts wusste, die freiwillige Mehrarbeit aber auch nicht unterbunden hat.

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