Polizeibeamter macht Überstunden umsonst
Kann ein Polizeibeamter sein Überstundenkonto wegen einer Erkrankung vor der Pensionierung nicht mehr abbauen, hat er die Mehrarbeit umsonst geleistet. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht, wie aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervorgeht (Aktenzeichen 2 A 10626/12.OVG).
Rechtstipp: Arbeitgeber muss geduldete Überstunden bezahlen
Arbeitgeber müssen Überstunden auch dann bezahlen, wenn sie diese nicht angeordnet haben. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus können Arbeitnehmer sogar dann eine Bezahlung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber von den Überstunden nichts wusste, die freiwillige Mehrarbeit aber auch nicht unterbunden hat.