Wenn es im Urlaub kracht
Ein Unfall kommt immer ungelegen - im Urlaub gilt das ganz besonders. Trotzdem ist auch dann ein kühler Kopf gefragt: "Wenn es im Ausland gekracht hat, gelten zunächst die gleichen Verhaltensregeln wie in Deutschland", sagt Bernd Gstatter, Experte für internationales Recht beim ADAC in München.