Wildunfall: Wann zahlen die Versicherer?
Besonders im Herbst besteht auf Deutschlands Straßen eine erhöhte Gefahr von Unfällen durch vermehrten Wildwechsel. Vorsicht ist erfahrungsgemäß vor allem in der Dämmerung überall dort geboten, wo Büsche und Bäume Waldtieren Rückzugsräume bieten. Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt abends zwischen 17.00 Uhr und Mitternacht sowie in den frühen Morgenstunden.
Wie lange darf ein Unfall-Ersatzwagen genutzt werden?
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen nehmen. Allerdings sind die Kosten dabei so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet: Der Unfallwagen ist so schnell wie möglich zu reparieren oder es muss bei einem Totalschaden ein Ersatzwagen angeschafft werden.
Verhalten bei Unfall mit dem Fahrrad
Radfahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, sollten die Kollision nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nach einem Sturz stelle sich oft erst später heraus, dass man selbst verletzt worden sei, gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zu bedenken. Dann sei es schwer nachzuweisen, dass die Verletzung auf den Unfall zurückzuführen sei.
Tipps zur Ersten Hilfe und zur Rettungsgasse
Ersthelfer an einer Unfallstelle sollten grundsätzlich erst für die Eigensicherung sorgen und dann erst zur Tat schreiten. Das empfiehlt der ADAC in München. Sehe man einen Unfall, gelte es, sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anzuhalten.
Rechtstipp: Unschuldiger Autofahrer muss Kosten nicht vorstrecken
Wenn jemand unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, ist er im Rahmen seinen Schadensminderungspflicht nicht verpflichtet, die Reparaturkosten für sein beschädigtes Auto vorzustrecken oder dafür seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Das entschied das Amtsgericht Halle.
Bei ungeklärter Kollision zweier Autos wird Schadenssumme geteilt
Wird bei einem Unfall zweier Autos nur eines beschädigt, müssen die Halter beider Fahrzeuge letztendlich jeweils zur Hälfte für den Schaden des einen Wagens aufkommen. Und zwar dann, wenn bei gleichwertiger Betriebsgefahr der Unfallverlauf strittig bleibt und die Schuldfrage auch gerichtlich nicht geklärt werden kann.