Versandhandel kritisiert Button-Lösung bei Internetkäufen

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels hat die seit Anfang August geltende Button-Lösung bei Einkäufen im Internet kritisiert. Die Regelung "halte ich für großen Unsinn", sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Christoph Wenk-Fischer, am Montag in Berlin. Die Verbraucher seien bereits ohne eine solche Warnung beim Einkaufen im Internet ausreichend informiert.

Versandhändler dürfen Gewährleistungsfrist nicht einschränken

Versandhändler im Internet dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den Eindruck erwecken, dass Artikel mit offensichtlichen Mängeln spätestens zwei Wochen nach Erhalt reklamiert werden müssen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil. In dem Fall hatte ein Versandhändler von Spielgeräten eine solche Klausel verwendet.

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