Anspruch auf Weihnachtsgeld kann nach Frist verfallen
Arbeitnehmer bekommen kein Weihnachtsgeld, wenn sie die Sonderzahlung erst nach Ablauf einer im Tarifvertrag festgeschriebenen Verfallsfrist einfordern. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber in früheren Jahren immer Weihnachtsgeld gezahlt hat.
Unklare Weihnachtsgeldregelung begünstigt Arbeitnehmer
Für gut jeden zweiten Arbeitnehmer ist schon vor dem 24. Dezember Bescherung: Rund 55 Prozent bekommen Weihnachtsgeld. In tarifgebundenen Betrieben gibt es den Lohnzuschlag sogar für 70 Prozent der Beschäftigten, wie aus einer Statistik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht.