Rechtstipp: Werbungskosten trotz Abgeltungssteuer absetzen

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist den Steuerzahlern die Möglichkeit genommen worden, angefallene Werbungskosten mit den erzielten Kapitaleinkünften zu verrechnen. In Ausnahmefällen bleibt es allerdings möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

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