Rechtstipp: Werbungskosten trotz Abgeltungssteuer absetzen
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist den Steuerzahlern die Möglichkeit genommen worden, angefallene Werbungskosten mit den erzielten Kapitaleinkünften zu verrechnen. In Ausnahmefällen bleibt es allerdings möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.
Werbungskosten nicht immer voll absetzbar
Beruflich bedingte Kosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei kann das Finanzamt jedoch prüfen, ob die Kosten angemessen sind. Unangemessene Ausgaben müssen dann nicht anerkannt werden.
Zweitausbildung nicht immer im vollen Umfang steuerlich absetzbar
Wer eine berufliche Zweitausbildung beginnen möchte, während die Erstausbildung noch läuft, sollte sich diesen Schritt genau überlegen. Denn in diesem speziellen Fall drohen beträchtliche steuerliche Nachteile.