Reich gedeckter Gartentisch
Damit Vögel auch im Winter Fressbares sowie einen Unterschlupf finden, sollten Gärten möglichst nicht allzu steril gestaltet werden. Darauf verweist Anja Sorges, Geschäftsführerin des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU), Landesverband Berlin. "Ein einzelner Baum und dazu 50 Quadratmeter Rasen sind denkbar ungeeignet, um den Tieren zu helfen."
Winterlicher Glückskick
Im Frühling und Sommer verbreitet die Sonne gute Laune - im Winter fällt dieser Glücksfaktor weg. "Die UV-Strahlung hemmt den Umbau des Glückshormons Serotonin zu Melatonin im Gehirn", erklärt der Saarbrücker Ernährungswissenschaftler Jan Prinzhausen von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement.
Wandern im Winter
Ein Winterurlaub in den Bergen ist nicht nur etwas für Ski- und Snowboardfahrer. Auch Wanderungen durch die verschneite Landschaft liegen im Trend. "In vielen Ferienorten gibt es präparierte Winterwanderwege, so dass sich auch in der kalten Jahreszeit die Berge wandernd erkunden lassen", sagt Stefan Winter vom Deutschen Alpenverein in München.
Sind wirklich keine zwei Schneeflocken gleich?
Gemächlich fällt eine Schneeflocke vom Himmel und gesellt sich unauffällig zu ihren Artgenossen auf dem Hausdach. Eine weitere Flocke fällt, dann noch eine, und dann noch ein paar Millionen mehr, bis das ganze Dach wie von einem weißen Tuch bedeckt ist. Aber, so heißt es, selbst wenn mehrere Billionen Schneeflocken vom Himmel fallen - nie sei eine wie die andere.
Rohbauten vor Nässe und Frost schützen
Rohbauten müssen vor dem Winter vor Eis und Schnee geschützt werden. Bauherren sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass die Baufirmen die Baustelle absichern. "Sie sind zwar dazu verpflichtet, aber nicht alle tun das", sagt Hildegard Brunner, Bausachverständige des Verbands Privater Bauherren. Im Zweifel sollten sich Bauherren selbst Folien besorgen und die neuralgischen Punkte abdecken.
Im Wald sind Spaziergänger auf eigene Gefahr unterwegs
Kommt ein Spaziergänger in einem Wald durch einen abbrechenden Ast zu Schaden, so hat er gegenüber dem Besitzer des Waldes keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darauf weist das Onlineportal geldtipps.de unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hin (Aktenzeichen: VI ZR 311/11).