Rechtstipp: Bei Versicherungsschaden in der Wohnung nichts anfassen
Bei einem Versicherungsschaden in der Wohnung sollten Versicherte die Schadensstelle so lange unberührt lassen, bis der Versicherer eine Veränderung ausdrücklich zulässt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Frostschaden in leerstehender Wohnung gefährdet Versicherungsschutz
Wenn ein Versicherter oder sein Verwalter in einer leerstehenden Wohnung im Winter alle Wasserrohre absperrt, aber weiter keine Vorsorge gegen Leitungsschäden trifft, muss er mit Leistungskürzungen rechnen. Im Falle eines Frostschaden kann der Versicherer seine Leistung auf 20 Prozent des Schadens reduzieren. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 11 U 172/11).