Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch zwei Heimwege am Tag ab

Wer das Büro verlässt, auf dem Heimweg aber umkehrt und im Betrieb noch einmal in ein dienstliches Gespräch verwickelt wird, steht auch auf dem zweiten Nachhauseweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 2 U 5220/10).

Wasserschaden: Nicht alles ist versichert

Wer eine Elementarschaden-Versicherung für seine Immobilie abgeschlossen hat, glaubt sich gegen Wetter-Gefahren auf der sicheren Seite - leider nicht zu Recht, wie eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund zeigt. In dem Fall hatte der Mann für seine Immobilie eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen, mit der er sich unter anderem gegen Schneedruck und Überschwemmung versichern wollte.

Versicherung muss für Anhänger-Unfall wegen kaputter Straße zahlen

Grundsätzlich gilt in der Kfz-Versicherung: Beschädigt ein Anhänger das Zugfahrzeug, wird dieser Schaden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Wenn der Schaden aber durch eine nicht vorhersehbare Beschädigung der Fahrbahn entsteht, greift der Leistungsausschluss nicht, weil der Straßenschaden eine äußere Einwirkung ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 21/11).

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