Baugrundrisiko vertraglich regeln
Vertragspartner sollten regeln, wer das Baugrundrisiko trägt. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. Denn der früher einmal geltende Grundsatz "Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber" treffe heute nicht mehr zu. Heute erfolge die Zuweisung des Baugrundrisikos immer durch den Vertrag.
Rechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden
Private Hausbesitzer müssen Rechnungen, Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück stehen, zwei Jahre lang aufheben. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Die Frist beginne jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde.
Zutritt zum Nachbargrundstück
Der Riss an der Fassade wird immer größer. Schnelles Handeln ist angesagt, damit er sich nicht zu einem größeren Gebäudeschaden auswächst. Doch vom eigenen Grundstück aus ist eine Reparatur nicht möglich, denn die Fassade befindet sich direkt auf der Grundstückgrenze zum Nachbarn.
Neue Kombiförderung für Solarwärme
Wer jetzt seine Heizung modernisiert und gleichzeitig eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung installiert, kann mit attraktiven staatlichen Zuschüssen und Finanzierungsmöglichkeiten rechnen. Die Installation einer Solarheizung inklusive eines neuen Heizkessels wird jetzt mit einem Zuschuss in Höhe von mindestens 2.
Dem Wohnungsverwalter auf die Finger schauen
Wohnungsverwalter nehmen es manchmal nicht so genau mit ihren Pflichten. Zwar sind sie grundsätzlich an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebunden und der Eigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet. Doch sollten sich Wohnungseigentümergesellschaften nicht darauf verlassen, dass der Verwalter alle Baumängel vor Ende der Gewährleistungspflicht entdeckt und beseitigen lässt.
Bei kleinen Schäden an der Fassade schnell handeln
Um Gebäudeschäden zu vermeiden, sollten Immobilieneigentümer die Fassade regelmäßig kontrollieren und bei Veränderungen wie Löchern und Rissen im Außenputz oder beginnender Veralgung unverzüglich handeln.