Dem Wohnungsverwalter auf die Finger schauen

Wohnungsverwalter nehmen es manchmal nicht so genau mit ihren Pflichten. Zwar sind sie grundsätzlich an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebunden und der Eigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet. Doch sollten sich Wohnungseigentümergesellschaften nicht darauf verlassen, dass der Verwalter alle Baumängel vor Ende der Gewährleistungspflicht entdeckt und beseitigen lässt.

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