Private Verabredung auf Geschäftsreise ist unfallversichert
Auch eine rein private Verabredung kann im Rahmen einer Geschäftsreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen jedenfalls dann, wenn die private Verabredung nur einen kleinen Teil der Geschäftsreise ausmacht (Aktenzeichen: L 3 U 28/12).
Jeder Vierte ist für den Beruf schon einmal umgezogen
Jeder vierte Deutsche hat aus beruflichen Gründen mindestens einmal seinen Wohnort gewechselt. Das geht aus einer repräsentativen Infas-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung hervor.
Verhandlungen mit Arbeitgeber verlängern Klagefrist nicht
Arbeitnehmer müssen die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung auch dann beachten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung verhandeln. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage zurück (Aktenzeichen: 6 Sa 1754/12).
Arbeitszeugnis darf Fehlzeiten nur im Ausnahmefall erwähnen
Ein Arbeitszeugnis muss zwar stimmen, darf jedoch Arbeitnehmer bei der Jobsuche nicht behindern. Hinweise auf häufige oder längere Fehlzeiten haben daher nichts im Zeugnis verloren - es sei denn, sie summieren sich auf einen erheblichen Teil der gesamten Beschäftigungsdauer.
Mangelnde Deutschkenntnisse setzen Vertrag nicht außer Kraft
Fehlende Deutschkenntnisse sind kein Grund, einen Mietaufhebungsvertrag anzufechten. Wer einen solchen rechtlichen Schritt tut, muss sich vorher über die Konsequenzen informieren. Das entschied das Amtsgericht Wetzlar (Aktenzeichen: 38 C 1078/12).
Nach dem Winter die Heizung checken lassen
Das Frühjahr ist die richtige Zeit für die jährliche Inspektion der Heizungsanlage. Die Höchstleistungen in der Heizperiode können ihre Spuren hinterlassen, vor allem bei älteren Modellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Eigenheimbesitzern, ihre Heizung nach dem Winter von einem Fachmann überprüfen zu lassen.