Private Verabredung auf Geschäftsreise ist unfallversichert

Auch eine rein private Verabredung kann im Rahmen einer Geschäftsreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen jedenfalls dann, wenn die private Verabredung nur einen kleinen Teil der Geschäftsreise ausmacht (Aktenzeichen: L 3 U 28/12).

Verhandlungen mit Arbeitgeber verlängern Klagefrist nicht

Arbeitnehmer müssen die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung auch dann beachten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung verhandeln. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage zurück (Aktenzeichen: 6 Sa 1754/12).

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