Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich auf März verschoben

Die ursprünglich ab November geltende Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich ist auf März 2013 verschoben worden. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim mitteilte, soll dies Autofahrern Gelegenheit geben, sich mit entsprechenden Geräten auszustatten.

Alkoholtester müssen französische Prüfnummer tragen

Auto- und Motorradfahrer in Frankreich müssen seit 1. Juli einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt ebenso für Besucher des Landes. Und die Prüfgeräte müssen der französischen Norm entsprechen. Darauf verweist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim. Beim Kauf sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Packung mit der Kennziffer NF X 20-702 versehen ist.

Autofahren in Frankreich nur noch mit Alkoholtester

Auto- und Motorradfahrer müssen ab Sonntag (1. Juli) in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt ebenso für Besucher des Landes. Die Prüfgeräte müssen der französischen Norm (NF-Zertifikat) entsprechen. Darauf weist der ADAC in München hin. Neben Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen.

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