Kein Widerrufsrecht bei telefonischem Kauf von Lehman-Zertifikaten

Geschädigte Lehman-Anleger sind erneut mit einer Klage auf Erstattung des Kaufpreises ihrer mittlerweile wertlos gewordenen Papiere gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass auch per Telefon oder per E-Mail erteilte Aufträge zum Kauf von Zertifikaten nicht widerrufen werden können.

Kein Widerrufsrecht bei telefonischem Kauf von Lehman-Zertifikaten

Geschädigte Lehman-Anleger sind erneut mit einer Klage auf Erstattung des Kaufpreises ihrer mittlerweile wertlos gewordenen Papiere gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass auch per Telefon oder per E-Mail erteilte Aufträge zum Kauf von Zertifikaten nicht widerrufen werden können.

(Berichtigte Neufassung der Zusammenfassung 17:17 Uhr vom 13.11.2012) Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten

Banken und Sparkassen dürfen laut zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten mehr erheben. Mit den beiden Urteilen vom Dienstag hatten die Klagen von Verbraucherschutzverbänden Erfolg.

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