Rechte im Minijob
Für geringfügig Beschäftigte gilt das Arbeitsrecht und zwar sowohl in Betrieben als auch in privaten Haushalten: 450-Euro-Jobber haben unter anderem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung an Feiertagen, bei Krankheit oder im Mutterschutz und nicht zuletzt auf Einhaltung von Kündigungsfristen.
Deutsche Arbeitnehmer sind unglücklicher als Kollegen in Europa
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind eher unzufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen und zudem weniger glücklich als ihre Kollegen im europäischen Ausland. Das geht aus einer Umfrage des Personalvermittlers Stepstone unter europaweit 13.000 Beschäftigten hervor.
Geringqualifizierte profitieren weniger vom Arbeitsmarktboom
Geringqualifizierte Arbeitnehmer haben vom Arbeitsmarktboom der vergangenen Jahre deutlich weniger profitiert als besser qualifizierte Beschäftigte.
Smartphone stresst auch Manager
Fast alle Führungskräfte in Deutschland bleiben nach dem offiziellen Arbeitsende im Dienst. Wie aus einer Studie des Beratungsunternehmens Mercer und der Technischen Universität München hervorgeht, schalten gerade einmal zwei Prozent der Manager in ihrer Freizeit Smartphone und Laptop grundsätzlich aus.
Arbeitnehmer muss Zeugnis im Betrieb abholen
Arbeitnehmer müssen ihr Zeugnis selbst im Betrieb abholen. Nur unter besonderen Umständen könnten Beschäftigte verlangen, dass ihr Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber zugestellt wird, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Kostenverfahren (Aktenzeichen: 10 Ta 31/13).
Zehn plus x
Wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, ist nur schlecht vor dem Jobverlust geschützt. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nämlich erst, wenn es mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb gibt. Allerdings stellte das Bundesarbeitsgericht nun klar, dass zu den Beschäftigten nicht nur die Stammbelegschaft, sondern unter Umständen auch Leiharbeitnehmer zählen können (Aktenzeichen: 2 AZR 140/12).