Rechte im Minijob

Für geringfügig Beschäftigte gilt das Arbeitsrecht und zwar sowohl in Betrieben als auch in privaten Haushalten: 450-Euro-Jobber haben unter anderem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung an Feiertagen, bei Krankheit oder im Mutterschutz und nicht zuletzt auf Einhaltung von Kündigungsfristen.

Zehn plus x

Wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, ist nur schlecht vor dem Jobverlust geschützt. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nämlich erst, wenn es mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb gibt. Allerdings stellte das Bundesarbeitsgericht nun klar, dass zu den Beschäftigten nicht nur die Stammbelegschaft, sondern unter Umständen auch Leiharbeitnehmer zählen können (Aktenzeichen: 2 AZR 140/12).

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