Konkrete Verweisung: Nicht von der Versicherung abspeisen lassen

Wer berufsunfähig wird, bekommt so lange seine private Rente, bis er wirksam verwiesen werden kann: Dann darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rentenzahlung einstellen. Bei einer konkreten Verweisung ist es erforderlich, dass der Versicherte tatsächlich einen Job ausübt, der seiner früheren Lebensstellung im Hinblick auf Einkommen und Ansehen entspricht.

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