Berufsunfähigkeit: Getäuschter Versicherer muss nicht zahlen

Wer seiner Versicherung zur Prüfung der Berufsunfähigkeit gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert die Ablehnung seiner Ansprüche. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: Celle 8 U 3/12). Die Vorlage gefälschter Unterlagen stelle eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, entschied das Gericht.

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